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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wetter-Media (WM)
für die Schaltung von Werbemitteln in Print- und Onlinemedien
1. „Werbemittelauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag zwischen Wetter-Media (WM) und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Druckschrift oder in Mediendiensten, insbesondere dem Internet, zum Zweck der Verbreitung. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch WM zu den in der Bestätigung festgehaltenen Konditionen zu Stande, es sei denn, dass der Auftraggeber unverzüglich schriftlich widerspricht. Bestätigung und Widerspruch können auch per Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers wird, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausgeschlossen. Werbung für Waren und Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden od. sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-Up-Werbung) bedürfen einer zusätzlichen, schriftlichen Vereinbarung.
2. Werbemittel sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die WM nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der WM zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt beruht.
4. Aufträge für Werbemittel, die vereinbarungsgemäß in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen einer Druckschrift oder eines Mediendienstes veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei WM eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
5. Werbemittel, die nicht bereits aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung eindeutig als Werbemittel erkennbar sind, werden von WM mit dem Wort ‚Anzeige‘ oder in sonstiger geeigneter Weise als Werbung gekennzeichnet.
6. WM behält sich vor, Werbemittelaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagen-Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder Behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für WM unzumutbar ist. Beilagen-Aufträge sind für WM erst nach Vorlage eines Musters der Beilage bei WM und bei der zuständigen Druckerei und der daran anschließenden Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung od. Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen (Werbung Dritter oder für Dritte) enthalten, werden nicht angenommen. Die Annahme kann vereinbart werden, wenn WM an den Erlösen aus den Fremdanzeigen nach Maßgabe der Preisliste beteiligt wird. In solchen Fällen hat der Auftraggeber WM unter Vorlage geeigneter Belege Auskunft über die aus den Fremdanzeigen erzielten Erlöse zu geben. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt WM im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird WM von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, WM nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt WM bei Buchung eines Mediums sämtliche für die Nutzung der Werbung in den von WM insgesamt vertretenen Print- und Online-Medien erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Zugänglichmachung an die Öffentlichkeit, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
8. Der Auftraggeber ist zur rechtzeitigen Lieferung ordnungsgemäßer, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben von WM entsprechender Werbemittel verpflichtet. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert WM unverzüglich Ersatz an. WM gewährleistet bei Printanzeigen die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für Online-Werbemittel wird im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels gewährleistet. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird: a) durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder b) durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder c) durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder d) durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogen. Proxies (Zwischenspeichern) oder e) durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels Anspruch auf Zahlungsminderung oder ein einwandfreies Ersatzwerbemittel, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt WM eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzwerbemittel erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Wiedergabe des Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.
10. WM haftet bei vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen wegen Schäden des Auftragsgebers grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Falle des Schuldnerverzugs und bei von WM zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, haftet WM jedoch auch für jede schuldhafte Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit von WM und bei grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von WM auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung von WM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von WM. Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen, wie z.B. des Produkthaftungsgesetzes. Werbemittel sind unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und WM erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Zugang, verdeckte Mängel mit derselben Frist nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
11. Für den Preis des Werbemittels sowie etwaige Nachlässe ist die jeweils gültige Preisliste von WM maßgeblich. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste, wobei in Zweifelsfällen die Veröffentlichung im Internet maßgeblich ist. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung der Preisliste vorbehalten. Für von WM bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von WM dem Auftraggeber mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung in Textform ausgeübt werden.
12. Falls WM nicht Vorkasse durch den Auftraggeber verlangt, wird die Zahlung 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig. Bei Rechnungsbeträgen von bis zu 400 € netto verlangt WM generell Vorkasse zum Erscheinungstermin des Werbeträgers. Hierfür bietet WM folgende Zahlunsmöglichkeiten:
Vorkasse per Überweisung
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5%, bei Geschäftskunden 8%, über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren als Einziehungskosten berechnet. WM kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Werbemittel Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit d. Auftraggebers ist WM berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Preises und/oder von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Erfüllungsort ist der Sitz der WM. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für Klagen aller Art der Sitz der WM. Bei Ansprüchen gegenüber Nichtkaufleuten bestimmt sich der Gerichtsstand nach deren Wohnsitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes verlegt, so ist als Gerichtsstand der Sitz von WM vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
Stand: 01.01.2011
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